Steuerrecht
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Steuerrecht
Allgemeines
Die eingehende Auseinandersetzung mit dem deutschen Steuerrecht ist für Sie immer sehr sinnvoll, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, Steuern zu sparen. Auch können bereits bestandskräftig gewordene Steuerbescheide nachträglich geändert werden. Dies ist deshalb möglich, weil man die Feststellung des Grades der Behinderung als sogenannte Grundlagenbescheide ansieht.
Damit Sie Steuererleichterungen bekommen, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie behindert sind. Bei einem Grad der Behinderung über 50 % muss man dem Finanzamt mit der Steuererklärung eine Kopie entweder des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes vorlegen.
Für den Behinderten sind zwei Möglichkeiten der Absetzbarkeit zu prüfen.
Das Leben eines Behinderten in Deutschland ist im Durchschnitt teurer als für einen Nichtbehinderten. Nach § 33 b des Einkommensteuergesetzes gibt es nach dem Grad der Behinderung gestaffelte Pauschbeträge. Der Pauschbetrag für Behinderte beträgt bei einem Grad der Behinderung (in Prozent) zwischen 65 % und 70 % 890,00 €.
Einkommensteuergesetz.
Amtliches Einkommensteuerhandbuch 2004, § 33b EStG, R 33b EStR
Die eingehende Auseinandersetzung mit dem deutschen Steuerrecht ist für Sie immer sehr sinnvoll, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, Steuern zu sparen. Auch können bereits bestandskräftig gewordene Steuerbescheide nachträglich geändert werden. Dies ist deshalb möglich, weil man die Feststellung des Grades der Behinderung als sogenannte Grundlagenbescheide ansieht.
Nachweisverfahren
Damit Sie Steuererleichterungen bekommen, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie behindert sind. Bei einem Grad der Behinderung über 50 % muss man dem Finanzamt mit der Steuererklärung eine Kopie entweder des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes vorlegen.
Grundsätze des Steuerrechts
Für den Behinderten sind zwei Möglichkeiten der Absetzbarkeit zu prüfen.
- Werbungskosten
- außergewöhnliche Belastungen
Bei den Werbungskosten gibt es einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 €, der unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ohne Nachweis gewährt wird. Belastungen, die diese pauschalierte Grenze überschreiten, müssen zwecks Berücksichtigung als Werbungskosten in vollem Umfang belegt werden.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen ist zu beachten, dass es in Abhängigkeit von der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte einen bestimmten („zumutbaren“) Betrag gibt, der noch keine außergewöhnlichen Belastungen darstellt. Es gibt jedoch einen einfachen Weg.
Behinderten-Pauschbetrag
Das Leben eines Behinderten in Deutschland ist im Durchschnitt teurer als für einen Nichtbehinderten. Nach § 33 b des Einkommensteuergesetzes gibt es nach dem Grad der Behinderung gestaffelte Pauschbeträge. Der Pauschbetrag für Behinderte beträgt bei einem Grad der Behinderung (in Prozent) zwischen 65 % und 70 % 890,00 €.
Lassen Sie diesen Betrag auf der Steuerkarte eintragen.
Literatur:
Einkommensteuergesetz.
Amtliches Einkommensteuerhandbuch 2004, § 33b EStG, R 33b EStR

