Insulinpumpentherapie – Standardisierung bei der Beantragung
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und hier leicht abgeändert von Egon Manhold
Insulinpumpentherapie –
Standardisierung bei der Beantragung
Die Insulinpumpentherapie (CSII) ist eine hochspezifische und effiziente Diabetestherapie.
Auf Grund der Komplexität der Behandlung ist für die Beurteilung, ob für einen individuellen Patienten eine Insulinpumpentherapie sinnvoll und Erfolg versprechend ist, eine ausführliche medizinische Begründung sowie eine umfassende und lückenlose Dokumentation erforderlich.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat im vergangenen Jahr erstmals die Insulinpumpentherapie grundsätzlich bewertet. Gleichzeitig wurden einheitliche und standardisierte Abläufe zur Beantragung der Insulinpumpentherapie festgelegt, die für alle Beteiligte Klarheit schaffen soll.
„Unter Berücksichtigung der … Ergebnisse kommt eine Insulinpumpentherapie für ausgewählte Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 1 aus allen Altersgruppen, deren Stoffwechsel durch eine ICT mit mehrfach täglicher Insulininjektion trotz Ausschöpfung von therapeutischen Möglichkeiten nicht ausreichend gut einstellbar ist, als medizinisch zweckmäßige Versorgung zu Lasten der GKV in Betracht." (Sozialmedizinische Stellungnahme zur Behandlung des Diabetes mellitus mit Insulinpumpen; April 2006, S. 7f)
Diese ist im Einzelfall für den Patienten ausführlich zu begründen. Was bedeutet dies im Alltag für die Beantragung einer Insulinpumpe?
Um Rückfragen durch die Kostenträger zu vermeiden, sollte die Anamnese und Vorbehandlung ausführlich beschrieben und belegt werden. Neben dem Gutachten werden hierzu auch insbesondere Patienten-Tagebücher der letzten drei Monate unter ICT als auch aus der CSII-Probezeit verlangt, um die klinischen Auswirkungen der im Gutachten beschriebenen Problematik nachvollziehen zu können.
Für einige der unter ICT bestehenden Problematiken können bereits Anpassungen unter der Spritzentherapie eine Verbesserung darstellen. Da mit der CSII höhere Kosten der Therapieführung verbunden sind, sind zunächst alle in Betracht kommenden Möglichkeiten unter ICT auszuschöpfen (und evtl. Misserfolge zu dokumentieren), bevor die CSII als nächster Schritt in Betracht gezogen werden kann.
Ist die Entscheidung für die Insulinpumpe gefallen, so ist vor Anlage ein ausführlicher Antrag für die CSII-Probezeit mit allen erforderlichen Anlagen zu stellen. Hierzu gehört das Gutachten mit ausführlicher Anamnese, den letzten 3 HbA1c, den bereits durchgeführten Maßnahmen sowie der immer noch auftretenden Problematik. Zusätzlich werden das Tagebuch der letzten drei Monate sowie eine Kopie des Gesundheitspass Diabetes verlangt.
Ist die Probezeit durch den Kostenträger genehmigt, kann der Schulungstermin festgelegt werden. Hiernach beginnt die 2-3monatige Probezeit der CSII. Zum Ende der Probezeit ist dann in einem Kurzgutachten der Erfolg der Einstellung zu belegen, bevor die endgültige Genehmigung der CSII durch die Kostenträger erfolgt.
Noch ein Hinweis: Eine Tagebuch-Führung ist grundsätzlich für jede Besprechung der Diabetestherapie wichtig. Im Alltag zeigt sich, dass diese oftmals nicht geführt werden. Für den Antrag der CSII ist es allerdings zwingend notwendig, den Krankenkassen entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Elektronische Datenauswertungen von BZ-Messgeräten sind i.d.R. nicht ausreichend.
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