Gericht bestätigt erneut G-BA-Beschluss zu Insulinanaloga

Gericht bestätigt erneut G-BA-Beschluss zu Insulinanaloga

Hersteller scheitern auch im Hauptsacheverfahren
Berlin, 15. Januar 2010 – In der juristischen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Verordnungsfähigkeit kurzwirk-samer Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gegen zwei Hersteller-firmen nun auch im Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht Berlin durchgesetzt.

weiter: http://www.g-ba.de/downloads/34-215-325/02-2010-01-15-Urteil%20Insulinanaloga.pdf

Quelle: Pressemitteilung des G-BA