Bundestag schafft Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen

Bundestag schafft Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen

Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Nach einem sechsjährigen Streit verabschiedete der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der erstmals Rechtssicherheit bringen soll.  mehr »

Quelle: www.aerztezeitung.de , Newsletter 19.06.2009